Strompreiserhöhung – Wie reagiere ich nun? 20. November 2010

Regelmässig passen die Unternehmen die Strompreise an. Früher war man einer Strompreiserhöhung relativ hilflos ausgeliefert. Im heutigem Strommarkt hat man die Wahl und kann auf Wunsch den Stromanbieter wechseln. Allerdings haben die Verträge in der Regel eine Laufzeit und Kündigungsfristen. Wie reagiere ich nun also im Falle eine Strompreiserhöhung? Das gute voraus: Mit jeder Vertragsänderung steht ihne auch das Recht einer Vertragskündiung zu – man spricht hier von einem Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann man auch im Falle einer Preiserhöhung Gebrauch machen.

Sonderkündigung
Entscheidet man sich für einen neuen Stromanbieter und macht von seinem Sonderkündungsrecht gebraucht, so ist zu beachten, dass man in diesem speziellem Fall nicht Gebraucht vom Angebot des neuen Anbieters machen sollte, die Kündigung beim altem Anbieter zu übernehmen. Stattdessen sollte die Sonderkündigung vom Kunden selber vorgenommen werden. Ein Grund hierfür ist, dass die Kündigungsfrist im Falle einer Strompreiserhöhung kürzer ist, als die normale Kündigungsfrist.

Zusammen mit der Kündigung sollte man auch Strompreise vergleichen und nach einem neuem Anbieter suchen. Wir empfehlen hierzu den Strompreisvergleich von Check24.

Strompreiserhöhung ohne Ankündigung
Eine Strompreiserhöhung ohne vorherige Ankündigung durch den Stromanbieter ist natürlich unzulässig. Soll aber in der Praxis schon vorgekommen sein. Der Anbieter hatte hier allerdings schon die Preiserhöhung angekündigt. Diese aber in einem nach Werbung aussehendem Prospekt “getarnt”.

Jetzt kommentieren